Wer sich mit dem Gedanken befasst einmal selbst die Beizjagd mit einem Greifvogel auszuüben, sollte folgende Punkt genau überdenken.
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Die Greifvogelhaltung ist Bewilligungspflicht und wird nur erteilt, wenn eine fachspezifische, berufsunabhängige Fachausbildung (FBA) oder eine gleichwertige Ausbildung nachgewiesen werden kann. Die FBA umfasst mindestens 40 Stunden Ausbildung sowie 300 Stunden Praktikum und wird von der SFV Angeboten. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die falknerische Haltung von Greifvögeln wird nur bewilligt, wenn die Vögel zur Ausübung der Beizjagd gehalten werden. (JSV 6bis) |
Die drei Ausbildungsschritte zum Beizjäger
Die drei Ausbildungsschritte zum Beizjäger
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